Sie kennen die Situation: Das Ende der Erwerbstätigkeit naht.
Das Eigenheim ist abgezahlt und die Ausbildungskosten der Kinder sind „gestemmt“.
Aus vorstehenden Gründen ist kein, als ausreichend empfundenes, Barvermögen mehr verfügbar.
Liquiditätsreserven können, auf Grund des erreichten Alters, keine mehr aufgebaut werden.
Der „Notgroschen“ zur Finanzierung der anfallenden Pflege- und Betreuungskosten ist nicht vorhanden.
Hier sollte darüber nachgedacht werden, die Immobilie mit lebenslangem Niesbrauchrecht in eine gemeinnützige Treuhandstiftung einzubringen.
Die daraus resultierenden, regelmäßigen Unterhaltszahlungen sichern die Liquidität im Alter.
Gerne stehe ich Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Ihr Thomas H. Weilacher
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